Umstellung auf Doppik

Die Innenministerkonferenz (IMK) vom November 2003 hat die Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen.

Das Ziel war der Umstieg von einem zahlungs- zu einem ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen.

Das heißt, das Rechnungswesen wird von der kameralistischen Haushaltsrechnung auf die kaufmännische Buchführung umgestellt. Der Umstieg auf die „Doppik“ bedeutet ein neues Haushaltrecht mit der Darstellung aller Ressourcen und deren Verbrauch. Das Vermögen der Kommune wird erst mal in der Eröffnungsbilanz nach kaufmännischen Grundsätzen dargestellt und kontinuierlich weiterentwickelt.

Unsere Leistung

Wir bieten den Kommunen und kommunalen Unternehmen ein umfassendes Leistungsspektrum. Dieses deckt alle Anforderungen ab, die im Zuge der Reform auftreten.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.datev.de!